Corporate Governance

  • Entsprechungserklärung nach § 161 AktG

    Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotier­ten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklä­ren, dass den vom Bundesministerium der Jus­tiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ent­sprochen wurde und wird oder welche Emp­fehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu ma­chen.

    > Entsprechungserklärung nach § 161 AktG (PDF 186 KB)

  • Erklärung zur Unternehmensführung

    Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensfüh­rung abgeben und veröffentlichen, Konzern­muttergesellschaften auch für den Konzern. Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Cor­porate Governance Kodex, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in der Erklärung zur Unter­nehmensführung über verschiedene weitere Aspekte der Corporate Governance berichten. Die PLANOPTIK AG hat die Erklärung zur Un­ternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns zusammengefasst.

    > Erklärung zur Unternehmensführung (PDF 211 KB)

  • Vergütungsbericht der PLANOPTIK AG für das Jahr 2025

    Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Auf­sichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Be­richt über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mit­glied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen des­selben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen.

    > Vergütungsbericht 2025 (PDF 556 KB)