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Corporate Governance
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Entsprechungserklärung nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung über verschiedene weitere Aspekte der Corporate Governance berichten. Die PLANOPTIK AG hat die Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns zusammengefasst.
Vergütungsbericht der PLANOPTIK AG für das Jahr 2025
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen.
