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Vergütungsbericht der PLANOPTIK AG für das Jahr 2025

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Auf­sichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Be­richt über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mit­glied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen des­selben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen.

> Vergütungsbericht 2025 (PDF 556 KB)

Corporate Governance

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