Einladung zur Online-Investorenpräsentation
die Plan Optik AG (ISIN: DE000A0HGQS8) hat heute ihren Zwischenbericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Anknüpfend an das starke Vorjahr konnte Plan Optik auch im laufenden Jahr Wachstum und Margen im zweistelligen Prozentbereich erzielen. Finanziell ist der Konzern ebenfalls weiterhin gut aufgestellt. Der operative Cashflow war im ersten Halbjahr erneut klar positiv und auch nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit stand ein deutlicher Mittelzufluss. Die genauen Zahlen und den Ausblick des Konzerns wird der Vorstand in einem Conference Call näher erläutern.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, den 7. September 2023, 10:30h MESZ.
Obwohl sich die Dynamik nach dem sehr guten Jahresauftakt zuletzt etwas abgeschwächt hat, bleibt die Erwartungshaltung für die zweite Jahreshälfte grundsätzlich positiv. Der Auftragseingang erhöhte sichim Vorjahresvergleich um rund 40% auf EUR 8,5 Mio. und auch das Abrufverhalten ist bislang weitestgehend stabil. Mittel- und langfristig bleiben die Aussichten sowieso gut. Traditionelle Sensoren und Aktoren werden zunehmend von MEMS-Lösungen ersetzt und die Ausstattung mit zusätzlichen Funktionen eröffnet die Möglichkeit, die Wertschöpfungstiefe auszubauen. Als Technologieführerin ist Plan Optik hier gut positioniert, von den sich bietenden Marktchancen zu profitieren.
Für die Online-Investorenpräsentation können Sie sich über den folgenden Button vorab registrieren:
Dauer: 45-60 Minuten (inkl. Q&A)
Sprache: Deutsch
Redner: Michael Schilling, Alleinvorstand
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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IR-Kontakt
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Stefan Thoma
PLANOPTIK AG
Ueber der Bitz 3
D-56479 Elsoff
Telefon: +49 2664 5068 52
Telefax: +49 2664 5068 91
E-Mail: investor.relations@planoptik.com
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
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Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
