Vorläufige Jahreszahlen 2025 und Ausblick
Elsoff, 19.03.2026 – Die PLANOPTIK AG hat im Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen Zahlen im Konzern Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 11.274 erzielt, nach TEUR 11.858 im Vorjahr. Sie lagen damit wegen der schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wegen des Lagerabbaus bei Großkunden leicht unterhalb des Vorjahres.
Neben dem Umsatzrückgang und allgemeinen Kostensteigerungen haben vor allem hohe Einmalaufwendungen das Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 belastet. Die Einmalaufwendungen entstanden durch das Uplisting in den Regulierten Markt, die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS sowie die gesellschaftsrechtliche Vereinfachung der Konzernstruktur.
In der Folge sank das EBITDA nach vorläufigen Zahlen im Konzern gemäß IFRS auf TEUR 1.602, nach TEUR 2.506 im Vorjahr. Das EBIT lag bei TEUR 129 (Vj. 1.114) und das EBT bei TEUR -15 (Vj. 1.032). Der Jahresüberschuss lag bei TEUR -59 (Vj. 678).
Für das laufende Geschäftsjahr 2026 wird vorbehaltlich geopolitischer Risiken ein Umsatzanstieg um mehr als 1 Mio. Euro erwartet, was vor allem auf die Erholung der Nachfrage durch wichtige Bestandskunden und zu einem noch geringen Teil auf den erwarteten Beginn des Hochlaufs der Serienfertigung bei einem neuen Kunden aus dem Geschäftsfeld Components in der Mikrofluidik zurückzuführen ist.
Dabei wird für das Jahr 2026 ein deutlicher Ergebnisanstieg erwartet, auch wenn der weitere Ausbau der Produktionskapazitäten und die allgemeinen Kostensteigerungen das Ergebnis beeinflussen werden.
Für das Geschäftsjahr 2027 wird aus heutiger Sicht eine Beschleunigung des Wachstums durch den Serienhochlauf weiterer neuer Kunden aus dem Geschäftsfeld Components erwartet.
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IR-Kontakt
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Stefan Thoma
PLANOPTIK AG
Ueber der Bitz 3
D-56479 Elsoff
Telefon: +49 2664 5068 52
Telefax: +49 2664 5068 91
E-Mail: investor.relations@planoptik.com
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
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Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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