Published On: 17.06.2025Categories: Investor Relations1,4 min read273 words

Gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung

17.06.2025 – Die PLANOPTIK AG strafft ihre Strukturen im Konzern. Mit der Verschmelzung der beiden deutschen Tochtergesellschaften MMT GmbH und Little Things Factory GmbH auf die PLANOPTIK AG sollen die Kernaktivitäten der PLANOPTIK Gruppe in nur einer Gesellschaft gebündelt werden. In der Folge werden die meisten Produkte im Konzern nur noch unter der gemeinsamen Marke PLANOPTIK vermarktet.

Alle drei Gesellschaften sind im Bereich der Mikrosystemtechnik tätig und greifen für die wichtigsten Geschäftsfelder heute schon auf die gleichen Fertigungs- und Verwaltungsstrukturen zu. Mit der Integration der Abläufe will die PLANOPTIK AG die Effizienz steigern.

So werden zum Beispiel die Wafer-basierten Fertigungsverfahren und Produktionsanlagen der PLANOPTIK AG gleichermaßen für Produkte der Mikroelektronik und Halbleitertechnologie der PLANOPTIK AG wie für Produkte der Mikrofluidik eingesetzt, die zuletzt größtenteils von den Tochtergesellschaften vermarktet wurden. Auch die verwendeten Materialien wie Glas und Silizium sind häufig die gleichen. So werden beispielsweise Düsen für Inhalatoren mit Technologien hergestellt, mit denen auch Produkte für das Wafer-Level Packaging für Sensoren produziert werden.

Die Zusammenlegung ermöglicht einen besseren Zuschnitt der Ressourcen im Konzern. Gleichzeitig mit der Zusammenlegung wird der Vertrieb für besonders aussichtsreiche, rentable und wachstumsstarke Produkte der Mikrosystemtechnik gestärkt, während kleinere und weniger rentable Randaktivitäten stark reduziert werden.

Die Verschmelzungen sollen in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird derzeit das Geschäftsfeld AIRTUNE, in dem vor allem Produkte zur Beseitigung von Gerüchen entwickelt, produziert und vermarktet werden, in die neue Tochtergesellschaft AIRTUNE GmbH ausgegliedert. Dieses Geschäft mit vergleichsweise geringen Umsätzen soll in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

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IR-Kontakt

Stefan Thoma

PLANOPTIK AG
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorher­sagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrie­ben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunfts­gerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerich­teten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.

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