Einladung zur Investorenpräsentation
Am 28. April 2023 veröffentlicht die Plan Optik AG (ISIN: DE000A0HGQS8) ihren Geschäftsbericht mit dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022. In einem schwierigen Umfeld konnte der Spezialist für strukturierte Wafer nicht nur erneut ein Rekordjahr verzeichnen, sondern Wachstum und Profitabilität im Vorjahresvergleich sogar noch einmal deutlich steigern. So erhöhte sich der Konzernumsatz um mehr als 20% und übertraf erstmals die 10-Millionen-Euro-Marke. Gleichzeitig verbesserte sich die EBIT-Marge auf rund 18%. Die genauen Zahlen und den Ausblick des Konzerns wird der Vorstand in einem Conference Call näher erläutern.
Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 2. Mai 2023, 10:30h MESZ.
Auch 2023 bleibt die Nachfrage nach den innovativen, intelligenten MEMS- und Mikrofluidik-Lösungen der Plan Optik Gruppe hoch. Der Auftragseingang im Januar und Februar war ungewöhnlich hoch und ist breit verteilt auf die beiden Segmente und die unterschiedlichen Branchen. Der Vorstand ist deshalb zuversichtlich, dass Plan Optik den Wachstumskurs im laufenden Geschäftsjahr trotz des unsicheren Gesamtumfelds fortsetzen kann. Neben dem Ausbau der Technologieführerschaft und der weiteren Verbesserung der Kostenstrukturen werden Nachhaltigkeitsaspekte künftig eine noch größere Rolle einnehmen.
Anmeldung für Teilnehmer:
Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link vorab, um sich zur Teilnahme für die Investorenpräsentation anzumelden.
Dauer: 45-60 Minuten (inkl. Q&A)
Sprache: Deutsch
Redner: Michael Schilling, Alleinvorstand
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
–
–
IR-Kontakt
–
–
Stefan Thoma
PLANOPTIK AG
Ueber der Bitz 3
D-56479 Elsoff
Telefon: +49 2664 5068 52
Telefax: +49 2664 5068 91
E-Mail: investor.relations@planoptik.com
–
–
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
–
–
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
